Informationen zu Zulassungsverfahren und Anrechnungsverfahren
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Zulassungsverfahren Höhere Fachschulen (HF)
Vollzeitausbildung
Eine absolvierte und bestandene Eignungsabklärung ist Voraussetzung für die Höhere Fachschule. Das Mindestalter für das Verfahren ist 17 Jahre. Schulische Voraussetzungen sind eine dreijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder ein allgemeinbildender Abschluss (DMS/FMS oder Matura). Ein positives Abklärungsresultat bleibt drei Jahre gültig.
Berufsbegleitende Ausbildung
Für den berufsbegleitenden Bildungsgang Pflege HF gelten andere Zulassungsbestimmungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Zur Vorbereitung auf die Eignungsabklärung empfehlen wir Ihnen, an einer der Informationsveranstaltungen teilzunehmen. An diesen Veranstaltungen können Sie sich umfänglich über den gewünschten Bildungsgang informieren.
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Eignungsabklärung
1. Eignungstest
Der Eignungstest ist speziell auf die Anforderungen der Höheren Fachschule Gesundheit zugeschnitten und prüft die kognitiven Fähigkeiten. Der Test wird in der Regel einmal pro Monat durchgeführt.
Wenn Sie den Test sobald als möglich absolvieren möchten und kein freier Termin mehr zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
- Melden Sie sich trotzdem für einen freien Testtermin an, damit wir im Besitz Ihrer Personalien sind.
- Checken Sie regelmässig unsere Website. Erhalten wir frühzeitig eine Abmeldung für einen Testtermin, schalten wir den Platz sofort wieder auf unserer Website frei. Sie können sich erneut anmelden.
- Halten Sie sich einen Termin eines früheren Testtermins frei und rufen Sie uns ca. zwei Tage davor an (Telefon 052 266 09 18). Eventuell können Sie von einer kurzfristigen Abmeldung profitieren.
- Bei grosser Nachfrage schalten wir einen zusätzlichen Eignungstesttermin auf.
2. Eignungspraktikum
Das Eignungspraktikum dauert mindestens zwei Tage. Ziel ist es, eine Fremdbeurteilung aus der Praxis sowie eine Selbstbeurteilung zu erhalten.
Weitere Informationen zum Eignungspraktikum Pflege HF:
Bitte registrieren Sie sich auf der Plattform von www.puls-berufe.ch und wählen Sie die gewünschte Institution für das Eignungspraktikum beziehungsweise zu einem späteren Zeitpunkt für die Direktanstellung der Praktika.
Sie können Ihre Wunschinstitution während der Praktikumszeit selber aussuchen und von den Institutionen direkt anstellen lassen.- Stellenangebote für Eignungspraktika
- Leitfaden
- Selbstbeurteilung
- Fremdbeurteilung
- Leitfaden für FaGe
- Selbstbeurteilung für FaGe
- Fremdbeurteilung für FaGe
Weitere Informationen zum Eignungspraktikum Aktivierung HF:
Weitere Informationen zum Eignungspraktikum Orthoptik HF:
3. Portfolio (Dossier)
Als Voraussetzung für das Eignungsgespräch muss ein Portfolio zusammengestellt und eingereicht werden.
Pflege HF
- Anmeldung Pflege HF
- Persönliche Angaben über den Gesundheitszustand
- Arztzeugnis
- Checkliste für den Hausarzt
- Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Aktvierung HF
- Anmeldung Aktivierung HF
- Persönliche Angaben über den Gesundheitszustand
- Arztzeugnis
- Checkliste für den Hausarzt
- Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
Orthoptik HF
- Anmeldung Orthoptik HF
- Persönliche Angaben über den Gesundheitszustand
- Arztzeugnis
- Checkliste für den Hausarzt
- Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons
4. Eignungsgespräch
Nachdem Sie das Portfolio eingereicht haben, schliesst ein Eignungsgespräch mit zwei Expertinnen oder Experten das Eignungsverfahren ab. Schwerpunkt des Gesprächs ist die soziale Eignung für den Beruf. Dazu gehören auch die Reflexion der zukünftigen Rolle als Fachperson sowie ein Vergleich der Fremd- und der Selbstbeurteilung.
Bei einem positiven Entscheid sowie einem entsprechenden Arztzeugnis erhalten Sie die Zulassung zum Bildungsgang und haben Anrecht auf einen Studienplatz.
Alle notwendigen Formulare für die Schritte 2-4 erhalten Sie nach dem erfolgreichen Bestehen des Eignungstests per Post.
FAQ
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Eignungsgespräch
Wie lange muss ich bei Einreichung des Anmeldedossiers warten, bis ich zum Eignungsgespräch eingeladen werde?
Wenn wir Ihr Dossiers erhalten, nehmen wir in der Regel innerhalb von einer Woche Kontakt mit Ihnen auf. Ist Ihr Dossier komplett, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für das Eignungsgespräch. Je nach "Andrang" müssen Sie zwischen zwei und sechs Wochen auf einen Termin warten. Wenn Ihr Dossier nicht komplett ist, warten wir zuerst, bis Sie uns die fehlenden Unterlagen nachgereicht haben, bis wir Sie zum Eignungsgespräch einladen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über geplante Abwesenheiten wie z. B. einen Auslandaufenthalt.
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Eignungspraktikum
Kann ich das Eignungspraktikum schon vor dem Eignungstest absolvieren?
Die Praktikumsinstitutionen verlangen in der Regel vor dem Eignungspraktikum den Nachweis des bestandenen Eignungstests.
Kann ich als FaGe das Eignungspraktikum für die Pflege HF direkt in meinem Betrieb absolvieren?Ja, für FaGe in Ausbildung und FaGe mit EFZ ist vorgesehen, das Eignungspraktikum direkt im Betrieb zu absolvieren. Den Leitfaden für das integrierte Eignungspraktikum finden Sie hier.
Wie finde ich eine Institution für das Eignungspraktikum für die Pflege HF?
Bitte registrieren Sie sich auf der Plattform von www.puls-berufe.ch und wählen Sie die gewünschte Institution für das Eignungspraktikum beziehungsweise zu einem späteren Zeitpunkt für die Direktanstellung der Praktika.
Sie können Ihre Wunschinstitution während der Praktikumszeit selber aussuchen und von den Institutionen direkt anstellen lassen. -
Eignungstest
Wie kann ich mich auf den Eignungstest vorbereiten?
Als Vorbereitung empfehlen wir Ihnen, sich im Buchhandel ein Buch mit Testserien zur Prüfung der Intelligenz (z. B. "Testtrainer IQ-Tests" von Wolfgang Reichel) zu beschaffen. Stellen Sie sich selber einen Test zusammen und lösen Sie ihn mit den entsprechenden Zeitvorgaben.
Wie lange muss ich auf das Resultat des Eignungstests warten?
Das Resultat erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Test.
Wie lange ist der Eignungstest gültig?
Der Test alleine ist acht Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit sollten wir das Portfolio (Anmeldedossier) von Ihnen erhalten.
Wird mein Eignungstest, den ich in einem anderen Kanton absolviert habe, vom ZAG akzeptiert?In den Kantonen AG, BE, LU, SH und TG wird dasselbe Zulassungsverfahren umgesetzt. Demnach werden die Ergebnisse gegenseitig anerkannt. Bei den restlichen Kantonen wird jeweils individuell entschieden.
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Kosten während der Ausbildung
Wie viel Geld brauche ich während dem Studium für Literatur, Exkursionen etc.?
Die Kosten für Literatur, Unterrichtsmaterial, Exkursionen, persönliche Unterrichtsgeräte und weitere für die Ausbildung notwendigen Anschaffungen gehen zu Ihren Lasten. Sie betragen für die gesamte Ausbildung zwischen CHF 1‘000.- und CHF 1‘500.-.
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Schulgeld
Muss ich selbst für das Schulgeld aufkommen oder wird es vom Wohnkanton übernommen?
Seit Studienjahr 2015/2016 ist die interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) in Kraft, welche für die Studierenden eine verbesserte Freizügigkeit bringt. Somit gilt Folgendes: Sind Sie seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz wohnhaft, werden Ihre Ausbildungskosten durch den Wohnkanton übernommen.
Bitte beachten Sie, dass für die Beteiligung des Kantons Schaffhausen sowie des Kantons Wallis am Vollzeitbildungsgang Pflege HF zurzeit besondere Bedingungen gelten. Diese beiden Kantone machen von der in der HFSV festgehaltenen Übergangsfrist Gebrauch (Art. 16 Abs. 2). Das bedeutet, dass Studierende mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen und Kanton Wallis ein Gesuch zur Kostengutsprache bei ihrem Wohnkanton einreichen müssen. Wird das betreffende Gesuch abgelehnt, ist das Schulgeld durch die Studierenden selbst oder durch Dritte zu bezahlen.
Ausländische Personen, die noch nicht zwei Jahre in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch von der Übernahme des Schulgelds durch den Wohnkanton profitieren. Dies wird im Einzelfall durch uns abgeklärt.
Bei Fragen zum Schulgeld stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Heidi Hofmann, Administration Zulassung HF, Tel. 052 266 09 18, zulassung@zag.zh.ch
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Stipendien
Habe ich Chancen auf ein Stipendium während der Ausbildung?
Die Ausbildung zu einem Diplom der Höheren Fachschule ist grundsätzlich stipendienberechtigt. Hierfür ist das Amt für Jugend und Berufsberatung zuständig.Habe ich Anrecht auf sonstige Unterstützungsbeiträge?
Möchten Sie die Pflege HF absolvieren und sind mindestens 28 Jahre alt? Zur Förderung des Späteinstiegs in die Pflegeausbildung HF verfügt der Verein OdA G ZH über einen Fonds, aus dem an einzelne Personen Ausbildungsbeiträge ausgerichtet werden können. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. -
Lohnempfehlung
Wie viel verdiene ich während der Ausbildungszeit?
Massgebend für die Entschädigung während der gesetzlichen Ausbildungszeit sind die Lohnempfehlungen der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich (OdA G ZH). Die Auszahlung erfolgt monatlich durch den Praktikumsbetrieb.
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Zulassungsvoraussetzung
Werde ich mit einem ausländischen Berufsabschluss zugelassen?
Ausländische Berufsabschlüsse werden nach den Bestimmungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI behandelt. Für die Zulassung an unsere Schule verlangen wir eine Niveaubestätigung. Diese Bestätigung ist eine Einstufung Ihres ausländischen Ausweises in das schweizerische Bildungssystem und informiert uns über das Niveau Ihres Ausbildungsabschlusses. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Website des SBFI.
Werde ich mit einer ausländischen gymnasialen Matura zugelassen?
Ausländische Maturaabschlüsse werden nach den Bestimmungen der swissuniversities behandelt. Bitte senden Sie uns für die Zulassungsabklärung Ihr Maturitätszeugnis inkl. Semesterzeugnisse. Diese Dokumente müssen zwingend übersetzt und amtlich beglaubigt sein.
Auf welchem Niveau müssen meine Deutschkenntnisse sein?
Um an der Höheren Fachschule studieren zu können, sind im Minimum Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 (europäischer Referenzrahmen) Voraussetzung.
Verantwortlich für das Zulassungsverfahren HF
Berufsschullehrerin
Verantwortliche Zulassungsverfahren HF
Tel. 052 266 09 36
ursula.sailer@zag.zh.ch